Artikel zum Thema: OLG Koblenz
31.01.2014
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, darf schwere Vorerkrankungen und Arztbesuche nicht verschweigen. Sonst kann die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§123 Abs.1 BGB) anfechten, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt.» weiterlesen