Artikel zum Thema: OLG Koblenz

31.01.2014

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Abschluss einer BU keine Krankheiten verschweigen!

Bei Abschluss einer BU keine Krankheiten verschweigen!

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, darf schwere Vorerkrankungen und Arztbesuche nicht verschweigen. Sonst kann die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§123 Abs.1 BGB) anfechten, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt.» weiterlesen